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Die Anforderungen

Für Betriebe, die unter die Verordnung fallen, bedeutet das: Jede Kasse muss mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen werden, die die Barumsätze mit einer elektronischen Signatur bzw. dem Siegel der Signatur-/Siegelerstellungseinheit verknüpft. Wie das genau auszusehen hat, ist in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) sowie der dazugehörigen Anlage (Detailspezifikationen) geregelt.

Das Gesetz macht detaillierte Angaben dazu, was ein solcher Manipulationsschutz leisten muss:

  • Die Kasse muss eine Kassenidentifikationsnummer aufweisen, die über FinanzOnline gemeldet werden muss.
  • Die Kasse muss über eine geeignete Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signaturerstellungseinheit (Chipkarte oder Hardware-Sicherheitsmodul) verfügen.
  • Jeder Beleg muss mit einem maschinenlesbaren Code (QR-Code) versehen werden.
  • Jeder einzelne Barumsatz, sowie die nachfolgenden erklärten Monats- und Schlussbelege, werden elektronisch signiert. Dabei ist eine elektronische Signatur von der Signaturerstellungseinheit anzufordern und auf dem zugehörigen Beleg als Teil des maschinenlesbaren Codes anzudrucken.
  • Die Signatur eines Belegs setzt sich nicht ausschließlich aus den Belegdaten des aktuellen Beleges zusammen, sondern enthält aus Gründen der Verkettung auch den Signaturwert des unmittelbar vorangegangenen Belegs.
  • Die Kasse muss einen Startbeleg, der eine Prüfung entsprechend §6(4) RKSV ermöglicht, erzeugen können.
  • Ein Datenerfassungsprotokoll (DEP), in dem jeder einzelne Barumsatz inkl. der elektronischen Signatur zu erfassen und abzuspeichern ist, ist zu führen.
  • Das Datenerfassungsprotokoll muss jederzeit entsprechend exportiert werden können. Dabei sind die vorgeschriebenen Formatvorgaben exakt einzuhalten.
  • Die in der Registrierkasse erfassten Barumsätze werden laufend aufsummiert (Umsatzzähler).
  • Der Umsatzzähler muss mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselt werden können.
  • Die Kasse muss im Falle einer planmäßigen Außerbetriebnahme der Registrierkasse einen Schlussbeleg mit Betrag Null (0) erstellen können.
  • Eine quartalsweise Sicherungsfunktion muss zur Verfügung stehen, die es ermöglicht, die Daten des Datenerfassungsprotokolls auf einen externen Datenträger revisionssicher zu speichern.
  • Die Registrierkasse darf keine Vorrichtungen enthalten, über die das Ansteuern der Sicherheitseinrichtung umgangen werden kann.

Lesen Sie mehr: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV)


 

Die Lösung

Im Zentrum der gesetzlichen Anforderungen an eine Registrierkasse ab 1.4.2017 steht der Schutz der Belege gegen Manipulation. Das Gesetz gibt gleich auch vor, wie diese Anforderung zu erfüllen ist: Die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen soll durch die Signatur eines jeden Barumsatzes mittels einer speziellen Signaturerstellungseinheit gewährleistet werden.

Um Ihre Hotelsoftware dazu in die Lage zu versetzen, bereiten wir in Kooperation mit fiskaltrust eine umfassende und komfortable Lösung für Sie vor. In Kombination mit der Online-Signaturerstellungseinheit eines Vertrauensdiensteanbieters (VDA) wird sie Ihnen die zukünftig erforderliche Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Bartransaktionen verschaffen.

Durch die Anbindung der fiskaltrust-Sicherheitseinrichtung an Ihre Hotelsoftware und den Einsatz der Signaturerstellungseinheit erfüllen Sie diese gesetzlichen Vorgaben in einfachster Weise:

  • Signaturerstellung
  • Verkettung der Belege
  • Summenverwaltung und –Verschlüsselung
  • Erstellung der Status-Belege (Startbeleg, Monatsbeleg, Jahresbeleg, Schlussbeleg)
  • Führung des Datenerfassungsprotokolls (DEP) mit Exportfunktion gem. RKSV direkt an der Kasse bzw. per Sicherung in der fiskaltrust-Cloud
  • Übermittlung der meldepflichtigen Belege an FinanzOnline (Inbetriebnahme, Jahresbeleg, Schlussbeleg)
  • Revisionssichere Archivierung (verschlüsselt in der fiskaltrust-Cloud)

Sicherheitseinrichtung von fiskaltrust

fiskaltrust ist ein in Wien ansässiger Hersteller von Sicherheitssystemen/Sicherheitseinrichtungen und ein Profi auf dem Gebiet der gesetzeskonformen Dokumentation von Geschäftsdaten. In Kooperation mit verschiedenen Vertrauensdiensteanbietern stellt fiskaltrust eine einheitliche Schnittstelle zur Verfügung und ermöglicht dadurch die einfache Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen aus der RKSV. Bei allen Lösungen wird die laufende Belegnummer sowie der nötige Summenspeicher vom fiskaltrust-Dienst verwaltet. Bei Erstellung der Signatur wird ein Datensatz im geforderten Datenerfassungsprotokoll (RKSV-DEP) abgelegt, welches auch auf einem Online-Server in der Cloud gesichert wird.
 

Online-Signaturerstellung - Remote Signing

Registrierkassen mit einer Anbindung an das Internet können mittels "Remote Signing" die Belegsignaturen online erstellen. Hierzu benötigen Sie weder eine Smartcard noch einen Smartcard-Reader, sondern lediglich eine Internetverbindung und das Online-Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. Der Aufruf des Signaturservices erfolgt über eine einfache web-basierte Schnittstelle. Die Belegsignatur selbst erfolgt online über ein Hardware-Security-Modul (HSM) des jeweiligen Vertrauensdiensteanbieters als Teil der Remote Signing Lösung.
Die Online-Signaturerstellung ist die von protel bevorzugte Art der Signaturerstellung (Signatur ohne lokale Smartcard). In begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit protel können ggf. auch Signaturen mittels Smartcard eingesetzt werden.

Mehr dazu auf der Website von fiskaltrust

Kosten und Förderung 

Kosten für Signaturservice und Archivierung

Bitte beachten Sie: Diese Kosten* werden Ihnen direkt von fiskaltrust in Rechnung gestellt:

protel SPE / MPE
protel On-premise-PMS

  • bis zu EUR 30,-- einmalig
    Initialkosten je Online-Zertifikat

  • EUR 360,-- / Jahr und Betrieb
    fiiskaltrust SignatureCard plus Sorglos
    (Online- oder Offline-Signaturerstellung, RKSV-DEP Backup, sämtliche FinanzOnline Meldungen, etc.)

protel Air
protel Cloud-PMS

  • bis zu EUR 30,-- einmalig
    Initialkosten je Online-Zertifikat

  • EUR 288,-- / Jahr und Betrieb
    fiiskaltrust SignatureCard plus Sorglos
    (Online- oder Offline-Signaturerstellung, RKSV-DEP Backup, sämtliche FinanzOnline Meldungen, etc.)

*Die hier genannten Angaben beruhen auf den uns zur Zeit seitens fiskaltrust vorliegenden Informationen. Wenn Sie Fragen zu den Kosten für Signaturservice und Archivierung oder zur Rechnungslegung haben, wenden Sie sich bitte an info@fiskaltrust.at



Kosten für Anbindung Ihres protel-HMS an fiskaltrust

Für die Einrichtung der Schnittstelle zu fiskaltrust in Ihrem Haus durch das protel Support-Team berechnen wir eine einmalige Dienstleistungspauschale. Im Fall von protel SPE und MPE können ggf. weitere Kosten für ein notwendiges HMS-Update anfallen.

  • EUR 440,-- einmalige Dienstleistungspauschale netto
  • EUR 0,-- protel Update-Kosten für Kunden mit Betreuungsvertrag. Haben Sie noch keinen Betreuungsvertrag, dann wenden Sie sich bitte an unser Sales-Team.

Angebote können ab sofort bei austria@protel.net angefordert werden.


Steuerliche Förderung

Zur Unterstützung bei der Finanzierung der vorgeschriebenen Systeme (Anschaffung oder Umrüstung) kann beim Betriebsfinanzamt eine Prämie in Höhe von € 200,-- pro Kassensystem beantragt werden.

Lesen Sie mehr dazu auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Bereits seit dem 30. September 2020 müssen alle Hotelbetreiber sicherstellen, dass die in ihrem Haus eingesetzte Software in Übereinstimmung mit der KassenSichV betrieben wird. 

Sollte dies in Ihrem Haus noch nicht der Fall sein, müssen Sie sofort handeln: 

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit unserem Vertriebsteam über sales@protel.net in Verbindung, damit die notwendigen Arbeiten so schnell wie möglich koordiniert werden können. 

Sie als Betreiber sind dafür verantwortlich, dass Ihre Systeme steuerrechtlich konform sind. 

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche notwendigen Schritte zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in und mit Ihrer Hotelsoftware notwendig sind, und was Sie dazu unternehmen müssen.


Worum geht's?


Kassensicherungsverordnung

Kundeninformation

Was ist zu tun - und wann?

In aller Kürze:

  1. Seit dem 1.1.2020 sind alle Betriebe neben der Verwendung einer Registrierkasse zur Belegausgabe verpflichtet. 

  2. Seit dem 30.9.2020 muss außerdem jede Kasse durch eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulation geschützt sein. Dazu wird jeder einzelne Beleg über einen Barumsatz mit einer Signatur versehen.

Auf dieser Informationsseite haben wir für Sie zusammengestellt, was Sie wissen müssen, um weiter gesetzeskonform zu arbeiten.

Die in den Anleitungen beschriebenen Abläufe weichen möglicherweise von dem in Ihrem Haus üblichen Vorgehen ab.

*Falls Ihr Haus mit protel SPE oder MPE arbeitet und bereits den Modus „Fiskalisierung“ benutzt, können Sie diese Information zur Belegausgabe ignorieren. --- Woran erkennen Sie, ob die Fiskalisierung bei Ihnen bereits aktiv ist? Werfen Sie einen Blick in die Rechnungshistory. Wenn Sie dort eine Spalte "Fiskal-Code" finden und wenn in Ihren Rechnungen dieser Fiskal-Code der eigentlichen Rechnungsnummer vorangestellt ist, sind Sie "auf der sicheren Seite". Ihre Software erfüllt die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung zur Belegausgabe und Sie müssen zu diesem Zeitpunkt nicht aktiv werden. Für Sie geht es dann weiter mit Schritt 2, der Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung .

Schritt 1: BELEGPFLICHT

Seit Januar 2020 muss für jeden Zahlungsvorgang ein Beleg erstellt werden, der mit dem von der TSE gelieferten Sicherheitscode versehen ist, und dem Kunden oder Gast zur Verfügung gestellt wird.

protel Air wie auch protel SPE/MPE* ermöglichen Ihnen, der Belegausgabepflicht nachzukommen.

Was Sie dabei beachten müssen und wie Sie dabei vorgehen, haben wir für Sie zusammengestellt. Bitte wählen Sie "Ihre" Anleitung:

BELEGE MIT PROTEL SPE/MPEBELEGE MIT PROTEL AIR

Schritt 1: BELEGPFLICHT seit
1. Januar 2020

BELEGE MIT PROTEL SPE/MPEBELEGE MIT PROTEL AIR

Die protel hotelsoftware GmbH ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung an. Die bereitgestellten Informationen, Anweisungen, Dokumente, Richtlinien, Formulare, Vereinbarungen oder Musterdaten (zusammen als "die Informationen" bezeichnet) dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.

Die Informationen sollten als allgemeine Handreichung verstanden werden, die an Ihren spezifischen Bedarf angepasst werden muss. Ob und wie Sie die Information verwenden, oder sich darauf verlassen, ist Ihr eigenes Risiko. Die Informationen sind als Einstieg gedacht, Sie müssen jedoch selbst angemessene Qualitätskontrollen durchführen und rechtliche und andere professionelle Ratschläge einholen, bevor Sie die Ressource nutzen.

Die Informationen werden ohne jegliche Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich ihrer Rechtswirksamkeit und Vollständigkeit, zur Verfügung gestellt. Wir machen keine Ansprüche, Versprechungen oder Garantien über die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der Informationen und übernehmen keine Sorgfaltspflicht gegenüber einer Person in Bezug auf die Informationen und deren Inhalt. Wir schließen jegliche Haftung für Kosten, Ausgaben, Verluste oder Schäden ausdrücklich aus, die durch das Vertrauen auf die Informationen oder in der Erwartung der Erfüllung Ihrer Bedürfnisse entstehen, einschließlich (aber nicht ausschließlich) als Folge von falschen Angaben, Fehlern und Auslassungen.
Die Informationen oder Teile der Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert oder aktualisiert werden.

Bei juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung bei Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt. 

Haftungsausschluss

Schritt 2: TSE

Gemeinsam mit unserem Partner fiskaltrust haben wir eine technische Sicherheitseinrichtung für unsere Hotelmanagementsysteme erarbeitet.

Aufgrund neuer Vorgaben und weiterer bereits angekündigter zusätzlicher Anforderungen des Gesetzgebers empfehlen wir zur Zeit den Einsatz der Swissbit-TSE, einer durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten und vielfach erprobten Hardware-Lösung.  

Den Einsatz eines Cloud-basierten Web-Dienstes ("Cloud-TSE") können wir zur Zeit aus denselben Gründen nicht empfehlen. 

Für den Betrieb der TSE und den damit verbundenen Datenaustausch wird eine Schnittstelle zwischen Ihrem Hotelmanagementsystem (HMS) und fiskaltrust benötigt. 

Was erwartet Sie?

Als Nutzer der Cloud-Software protel Air werden Sie von den automatischen Updates kaum etwas mitbekommen. Ihr System wird im Hintergrund optimal auf die Umsetzung der Kassensicherungverordnung vorbereitet. Die Implementierung der eigentlichen Lösung erfolgt dann in Zusammenarbeit mit Ihnen durch Ihr protel Support-Team.

Als protel SPE/MPE-Kunde wird Ihr System im Rahmen eines Updates auf die Implementierung der Lösung vorbereitet. Die hier anfallenden Update-Kosten sind durch einen vorhandenen Betreuungsvertrag abgedeckt. Falls Sie keinen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen protel-Betreuer.

Für protel Air und protel SPE/MPE gilt gleichermaßen: Für die Einrichtung der KassenSichV-Lösung in Ihrem Haus und die notwendigen Systemeinstellungen durch das protel Support-Team fällt eine einmalige Dienstleistungspauschale an. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an, um weitere Einzelheiten zu erfahren.

Wir stellen die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) als Hardware- bzw. Cloud-Lösung zur Verfügung. Die System befinden sich zur Zeit im Zertifizierungsprozess beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Bitte lesen Sie mehr über den Einsatz einer TSE auf unserer Website

Wenn Sie weitere Kassenlösungen wie zum Beispiel ein POS-System verwenden, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah bei den jeweiligen Anbietern nach der Konformität Ihrer Kassensysteme zu erkundigen.

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie verpflichtet sind, Ihr Kassensystem beim Finanzamt zu registrieren.

Das KassenSichV-Paket von protel und fiskaltrust

fiskaltrust-Servicepaket "Carefree"
Das Servicepaket enthält vor allem die eigentliche TSE. Dabei können Sie zwischen einer Hardware- und Online-Lösung in der Cloud wählen. Es enthält außerdem die folgenden Komponenten: DSFin V-K Export, TAR-File und DSFinV-K-Speicher, Audicon Kassenarchiv Online, POS-Archiv, sowie Finanzamtsmeldungen.
Detailierte Informationen zu den einzelnen Komponenten finden Sie unter folgendem Link: 

fiskaltrust-Produkte

Die KassenSichV-Lösung von protel und fiskaltrust beinhaltet alle Komponenten, zu deren Bereitstellung Sie als Hotelier gesetzlich verpflichtet sind. Mit ihrer Implementierung erfüllen Sie alle derzeitigen Anforderungen und müssen sich im Anschluss um nichts mehr kümmern. 

protel KassenSichV-Schnittstelle
Für unsere protel Air-Kunden und für SPE/MPE-Kunden mit gültigen Wartungsvertrag* bieten wir unsere Schnittstelle zu fiskaltrust komplett kostenfrei an.

*Für Kunden ohne gültigen Wartungsvertrag berechnen wir Gebühren für die Schnittstelle sowie das notwendige protel-Update.

Einrichtung der Schnittstelle und TSE
Die Einrichtung der Schnittstelle zu fiskaltrust in Ihrem Haus erfolgt entweder direkt durch unseren protel Support oder durch den für Sie zuständigen protel-Betreuer. Die Einrichtung wird Ihnen als pauschale Dienstleistung angeboten; einmal eingerichtet, fallen für nachträgliche Konfigurationen keine weiteren Kosten an.

Die anfallenden Kosten sind von vielen Faktoren abhängig und können von Haus zu Haus stark abweichen. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles und für Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Angebot.

protel KassenSichV-Servicepaket
Unser obligatorisches Service-Paket enthält fortlaufende Updates der Schnittstelle und unseren 24/7 Support, wenn Sie Unterstützung benötigen. 

Wie geht es weiter?

Registrieren Sie sich bei fiskaltrust
Alles, was Sie dazu wissen müssen, haben wir in einer leicht verständlichen Anleitung  für Sie zusammengestellt.

Bestellen Sie Ihr KassenSichV-Angebot
Bestellen Sie jetzt Ihr individuelles Komplettpaket bei protel oder Ihrem protel Händler. 
Einfach das folgende Formular ausfüllen und absenden! 

Starten Sie damit, sich bei fiskaltrust zu registrieren, denn nur in der Kombination von Angebot und Registrierung kann ein gültiger Vertrag entstehen und die Lösung in Ihrem Haus in Betrieb genommen werden.

Die nächsten Schritte sind daher:  

Jetzt Angebot bestellen!

Bestellen Sie jetzt Ihr Angebot für die Anbindung der KassenSichV-Lösung für Ihr Haus:

Hardware- oder Cloud-TSE?

Wenn Sie zur Frage der TSE weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das protel Sales-Team oder den Sie betreuenden protel-Händler.

Gemeinsam mit fiskaltrust haben wir zwei robuste TSE-Lösungen entwickelt, ein Hardware-Modul und eine Cloud-Lösung.

protel SPE/MPE- wie auch protel Air-Kunden  können zwischen beiden Varianten wählen:

Alles, was Sie --- abgesehen von der Schnittstelle zu Ihrem protel HMS --- für die Cloud-Variante brauchen, ist eine Internetverbindung. Um die Wartung der TSE kümmert sich der Anbieter, hier also fiskaltrust. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie stets mit der aktuellen Version arbeiten und dass die Einsatzbereitschaft der TSE jederzeit gewährleistet ist. 

Die Hardware-Variante dagegen ist ein Teil Ihrer eigenen Hotel-IT und fällt daher in Ihre Verantwortung. Neben der Integration in Ihre Systemlandschaft (die je nachdem mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann) gehören dazu die physische Absicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung und Maßnahmen zur Sicherstellung der technischen Betriebsfähigkeit. 
Nur zwei Beispiele: Ein Stromausfall kann das Gerat beschädigen; der Datenspeicher kann mit der Zeit volllaufen. Sie sollten daher in jedem Fall einen Ausfallsicherungsplan erstellen und zum Beispiel Redundanzsysteme für den Fall eines Defekts vorhalten bzw. frühzeitig eine Neuanschaffung vorbereiten. 


KassenSichV 2020

Kundeninformation

Informationen zur Umsetzung der Kassensicherungverordnung
in den Hotelmanagementsystemen protel SPE/MPE und protel Air

Informationen zur Umsetzung der Kassensicherungverordnung 2020
in den Hotelmanagementsystemen

 protel SPE/MPE und protel Air

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IMPRESSUMAGBDATENSCHUTZERKLÄRUNG

Informationen zur Umsetzung der Kassensicherungverordnung 2020
in den Hotelmanagementsystemen  
protel SPE/MPE und protel Air

Das Gesetz ist seit 2020 in Kraft. Handeln Sie jetzt!

Hotels, die zum jetzigen Zeitpunkt noch keine TSE im Einsatz bzw. bestellt haben, handeln genaugenommen seit dem 1. Oktober 2020 gesetzwidrig. Sie riskieren hohe Strafen von bis zu 25.000 Euro und eröffnen dem Finanzamt die Möglichkeit, ihre Umsätze zu schätzen. 

Jetzt weiter untätig zu bleiben kann sich also rächen — und das Risiko steigt mit jedem Tag „ohne TSE“. 

Je früher Sie bestellen, desto kürzer ist Ihre Zeit „ohne TSE“. 

Machen Sie Ihr Haus jetzt KassenSichV-konform und bestellen Sie noch heute Ihr individuelles Komplettpaket bei protel oder Ihrem protel-Händler.

JETZT ANGEBOT BESTELLEN!

Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Funktionsweise sowie zu den entstehenden Kosten für die Implementierung und den Betrieb zusammengestellt.


Kassensicherungs-verordnung